Würden Banken den Abschluss von Ratenkrediten zwingend vom Abschluss von Restschuldversicherungen abhängig machen, so müssten die Kosten der Restschuldversicherung in den anzugebenden Effektivzins eingerechnet werden müssen.
Kann der Effektivzins einer Kreditzusage nicht bestimmt werden, soll der Diskontierungszins die aktuelle Marktsicht auf den Zeitwert des Geldes und die spezifischen Risiken in Hinblick auf die Zahlungsströme widerspiegeln.
Im Gegensatz zur alten Methode kann mit der heutigen Berechnungsmethode der Effektivzins nicht mehr so einfach durch Verteilung von Kreditkosten auf unterschiedlich gewichtete Kostenkategorien manipuliert werden.