Der Durchschnittssteuersatz oder durchschnittliche Steuersatz in der Steuerstatistik beschreibt einen mittleren Steuersatz, der dem Anteil der Summe der Steuerbeträge an der Summe der Einkommen entspricht.
Der Durchschnittssteuersatz ist hier mit 5,8 % deshalb niedriger als der Grenzsteuersatz der ersten Stufe, weil der Grundfreibetrag das zu versteuernde Einkommen mindert.
Erst bei der Einkommensteuerveranlagung wird durch den Progressionsvorbehalt eine Steuernachzahlung fällig, da der Durchschnittssteuersatz des 60-prozentigen Einkommens (50 % + 20 % von 50 %) auf das 50-prozentige Einkommen angewandt wird.
Der Verlauf des Durchschnittssteuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen ergibt sich aus nebenstehender Tarifgrafik für das Jahr 2018 (durchgezogene Linien).
Der Durchschnittssteuersatz gibt im Zusammenhang mit der Einkommensteuer an, welcher Prozentsatz des gesamten zu versteuernden Einkommens an Steuern zu zahlen ist.
Dazu muss neben dem Grundfreibetrag zusätzlich der Tarifverlauf der Grenz- und Durchschnittssteuersätze betrachtet werden, wie das in den obigen Grafiken für ausgewählte Jahre dargestellt ist.