Trotzdem hielt das Gericht die Disziplinarstrafe für gerechtfertigt, weil im Soldatenrecht die freie Meinungsäußerung mit dem Ziele der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr eingeschränkt sei.
Innerhalb der ersten Friedensjahre nach den napoleonischen Kriegen entstanden neue Reglements für das Militärgerichtwesen, das Exerzieren sowie die Verwaltung und die Disziplinarstrafen und deren Anwendung.
Stellt der Ehrenrat vereinsschädigendes Verhalten oder Satzungsverstöße fest, kann er entsprechend der Satzung in einem Verfahren als Vereinsgericht auch Disziplinarstrafen gegen Mitglieder verhängen.