Im Sommer 2016 hatten Mitarbeiter der Wisag einen Fahrgast, der die Dienstausweise der Kontrolleure verlangte, in unverhältnismäßiger Weise zu Boden gerungen.
Die Gebührenbeauftragten arbeiteten auf der Basis von Erfolgsprovisionen und hatten sich durch einen Dienstausweis der Landesrundfunkanstalt auszuweisen.
Darunter fielen jede Art von Dienstbüchern und Dienstausweisen, Parteibücher, Wehrpässe oder Diplomatenpässe, aber auch der vorläufige Personalausweis und Führerschein.