Aus ihren belauschten Gesprächen erfahren die beiden Diebe, dass die Tote die Schwiegermutter eines der beiden Männer gewesen und die Diebesbeute ihr geraubt worden ist.
Demzufolge gehören auch widerrechtlich erlangte Positionen (wie Diebesbeute) oder nichtige (weil sittenwidrige Forderung) oder nicht einklagbare Ansprüche (verjährte Forderung) zum Vermögen, wenn sie wegen ihrer tatsächlichen Durchsetzbarkeit einen Vermögenswert haben.