Beispielsweise verliert man den Gewahrsam an einer Sache durch Übereignung (inklusive Schenkung) oder Dereliktion (Entledigung, z. B. wenn man sie in einen öffentlichen Abfalleimer wirft).
Als diese 2002 ebenfalls verstarb, verzichteten die Nachfahren wenige Jahre später auf Grund der zu erwartenden hohen Sanierungskosten auf das geerbte Grundstück mittels Dereliktion.