Zwar änderten die Judendebatten von 1831 und 1833 nichts an den bestehenden Rechtsverhältnissen, doch sprachen sich 1833 immerhin neun Deputierte für eine umgehende Judenemanzipation aus.
Im Unterschied zu herkömmlichen Parlamentsausschüssen können als Vertreter der Bürgerschaft auch Bürger gewählt werden, die nicht Abgeordnete in der Bürgerschaft sind (Deputierte).
Die Untertanen erhielten das Recht, in allgemeiner Wahl zwölf Deputierte zu bestimmen, denen das Recht zustand, die Steuern zu kontrollieren und Einspruchsvorschläge zu machen.