Für Lieferungen in Märkte, in denen das politische Risiko das wirtschaftliche Risiko überwiegt, stellen private Kreditversicherer in der Regel nur eingeschränkt oder gar keinen Deckungsschutz bereit.
Die Prämienpflicht ist ebenso wie die Leistungspflicht des Versicherers im Rahmen des vereinbarten Deckungsschutzes eine Primärleistungspflicht, oder sogenannte vertragliche Hauptpflicht.