Ziel der Kommunalwirtschaft ist die Erbringung von Leistungen und/oder die Herstellung von Produkten zur Daseinsvorsorge als originäre ökonomische Betätigung.
Konkret wurde eine Reform des Gemeindewirtschaftsrechts angestoßen, die Kommunen eine wirtschaftliche Betätigung außerhalb der öffentlichen Daseinsvorsorge erschwert.
Sie betreiben Lehre und Forschung für eine ökonomisch und ökologisch vertretbare sowie sozial verträgliche Nutzung und Sicherung natürlicher Ressourcen und dienen somit der Daseinsvorsorge.