In der Urteilsbegründung hieß es, dass es Pfältzer aus einer persönlichen Einstellung heraus bewusst ablehne, „dem deutschen Volk in seinem Daseinskampf die Treue zu halten“.
Sie sei „gleichmäßig verteilt unter den zivilisierten Völkern, bei denen der Daseinskampf eine unaufhörliche und übertriebene Exaltation der Funktionen des Nervensystems aufrecht erhalte.