Nach der vom Bundessozialgericht festgelegten Produkttheorie berechnet sich die angemessene Höhe der Kaltmiete aus dem Produkt der angemessenen Wohnungsgröße und dem angemessenen Quadratmeterpreis.
Insgesamt war er am Bundessozialgericht vor allem mit Fällen aus den Bereichen der Kriegsopferversorgung, der Kranken- und Rentenversicherung sowie der Arbeitsförderung befasst.
Mit einer Grundsatzentscheidung hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass Ehrenämter in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich beitragsfrei sind, auch wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird.
Das Bundessozialgericht hat 2017 klargestellt, dass das gesamte Konstrukt des Vermittlungsgutscheins (Ausstellung, Beantragung und Auszahlung) Verwaltungsakte darstellt.