Vor seiner Wahl zum Bundesrichter war er stellvertretender Abteilungsleiter und Leiter des Referates für Verfassungsrecht und Öffentliches Recht in der Behörde.
Daneben beriet er den Präsidenten bei der Nominierung von Bundesrichtern, wobei es ihm auch gelang, Benennungen von Frauen und Minderheiten zu fördern.