Da Kauf und Verkauf stets zum aktuellen Börsenkurs erfolgen, lassen sich mit Bundesobligationen neben den jährlich sicheren Zinserträgen auch Kursgewinne bzw. -verluste erzielen.
Dies wirkt sich insbesondere bei Immobilienfinanzierungen und integren Kreditsicherheiten wie der Verpfändung von Bankguthaben oder sicheren Staatsanleihen (Bundesobligationen) aus.
Eintragungsfähig sind lediglich Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und unverzinsliche Schatzanweisungen („Bundeswertpapiere“), die am Börsenhandel teilnehmen können.
Die Emission (Begebung) von Bundesobligationen erfolgt immer im Rahmen einer Auktion ("Tenderverfahren"), an die sich die Einführung in den Börsenhandel anschließt.
Neben den klassischen Bundeswertpapieren, wie Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Unverzinslichen Schatzanweisungen organisierte die Finanzagentur auch Emissionen neuer Finanzierungsinstrumente.