Der Gesetzgeber ergänzte umfangreiche Regelungen zur Datenerhebung und -Verarbeitung durch das Bundeskriminalamt, um die Vorgaben des Urteils umzusetzen.
Der Bahnhof wurde vom Bundeskriminalamt umfangreich überwacht, unter anderem wurden Wanzen und Überwachungskameras in Blumenkübeln und Mülleimern versteckt.