Dies betrifft etwa die besonderen Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen das Ausländerrecht, die Regelungen über die Abschiebehaft, die Regelungen über die Ausweisung oder zur Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Abschnitt VIII enthält verschiedene Straf- und Bußgeldvorschriften vor allem bei Verstößen gegen die gesetzlichen Erlaubnis- und sonstigen Verhaltenspflichten.
Um dies sicherzustellen, schuf der Gesetzgeber neben Bußgeldvorschriften die Prospekthaftung, kraft derer diejenigen, die ein Prospekt herausgeben oder in anderer Weise zu verantworten haben, für unvollständige oder unrichtige Angaben haften.