Von interessierten Kreisen, den Bordellbesitzern und den betroffenen Frauen selbst, wurde der Begriff dann mit den Kanji geschrieben und konnte so auch die Bedeutung von „Die schönste aller Blumen“ haben.
1885 wurde ein Gesetz verabschiedet, das das Schutzalter anhob, höhere Strafen für Bordellbesitzer festlegte und homosexuelle Handlungen kriminalisierte.
Für Bordellbesitzer und Prostituierte wurde es im Laufe der Jahrzehnte immer weniger lukrativ in die teure und zeitaufwendige Ausbildung einer tayū zu investieren.