Dies war vorzugsweise ein Blutsverwandter des Deserteurs und sonst ein anderer Bewohner des Dorfes, was auch in weiterer Folge zu Konflikten in der Dorfgemeinschaft führte.
Vorfahr(e) oder weiblich Vorfahrin (von „Fahrender“) bezeichnet einen biologischen Eltern- oder Vorelternteil eines Lebewesens, von dem es in direkter Linie abstammt und dessen blutsverwandter Nachfahre es ist.
Heimfallrechte konnten auch Dorf- oder Markgenossenschaften zustehen, wenn der Eigentümer eines im Markenverband stehenden Grundstücks starb und kein naher Blutsverwandter vorhanden war.