Eine geplante Bischofsweihe 1952 konnte nie vollzogen werden; die zuletzt 1965 vom kommunistischen Regime nochmals angetragene Bischofswürde lehnte er ab.
Dem Militärordinariat steht ein – im Regelfall mit der Bischofswürde ausgezeichneter – Ordinarius vor, der sämtliche Rechte eines Diözesanbischofs genießt.