Dieser beziehe sich u. a. auf Bewusstseinsveränderungen bei Epilepsie, Hirntraumen, progressiver Paralyse, Stoffwechselerkrankungen, unter Alkoholeinfluss oder Medikamenteneinwirkung, starkem Affektdruck, bei Hysterie und in Hypnose.
Der sogenannte Isolationstank verhindert zusätzlich die sensorische Stimulation durch das eigene Körpergewicht und unterstützt den Eindruck der Bewusstseinsveränderung.
Trotzdem ist die Exekutive berechtigt, psychoaktive Substanzen zu beschlagnahmen, sofern der Konsument nicht glaubhaft vermitteln kann, dass er die Produkte nicht zur Bewusstseinsveränderung konsumiert.