In den einzelnen Gesetzen und Verordnungen der Bundesländer sind jedoch Bewilligungsvoraussetzungen, zum Beispiel Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten, Gruppengröße, Qualifikation der Betreuer/innen, für Kinderbetreuungseinrichtungen geregelt.
Sollten Fördernehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann es passieren, dass die Bewilligungsvoraussetzung und die Subvention, zuzüglich möglicher Zinsen, rückwirkend zurückgefordert werden.
Eine Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel nach Fertigstellung des Films, Schlusskostenprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer und dem Nachweis der Bewilligungsvoraussetzungen.
Die Verordnung beinhaltet bewilligungspflichtige Anwendungen und Bewilligungsvoraussetzungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln, Desinfektionsmitteln und Holzschutzmitteln.