Sie stuft die Beweiserleichterungen hierbei danach ab, inwiefern der Gegenpartei unter Berücksichtigung des Grades des Verschuldens der vereitelnden Partei eine Beweisführung zuzumuten ist.
Behinderungen im Baufortschritt müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) der Vertragspartei angezeigt werden und es empfiehlt sich aus Gründen der Beweisführung und Dokumentation immer die Schriftform.
Obwohl im Prozess insgesamt 82 Zeugen und 20 Sachverständige gehört wurden, blieb das Gericht bei der Beweisführung und dem Urteilsspruch letztendlich auf Indizien angewiesen.