Der unmittelbare Vorgesetzte (bei Wechsel der Organisationseinheit im jeweiligen Beurteilungszeitraum auch der ehemalige Vorgesetzte) ist zu beteiligen.
Die Bildung der Note in einem Unterrichtsfach ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der vom Schüler im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen.