Dazu gehören Vertragsangebote, Vertragsannahmen, Auftragsbestätigungen, kaufmännische Bestätigungsschreiben, Kündigungen, Mängelrügen, Mahnungen, Quittungen oder Rechnungen.
Erklärungsbote ist beispielsweise ein fünfjähriges Kind, das von seinem Vater zum Nachbarn geschickt wird, um dort ein Bestätigungsschreiben zum Kauf einer Waschmaschine abzugeben, die der Nachbar dem Vater angeboten hatte.
Bei Dienstgesprächen mit Personen außerhalb des Unternehmens oder außerhalb der Behörde (etwa Kunden, Auftraggebern, Antragstellern) kann auch eine Bestätigung des Gesprächs durch Brief ratsam sein (kaufmännisches Bestätigungsschreiben).