In Verbindung mit der über 150-seitigen Beschwerdeschrift wurde auch beantragt, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.
Diese Beschwerdeschrift, die dem König vorgelegt werden sollte, listete alle Verfehlungen auf, die seine Regierung aus Sicht des Parlaments seit 1625 begangen hatte.