Ein Rechtsanwalt kann so ein gegen sich selbst gerichtetes anwaltsgerichtliches Ermittlungsverfahren mit einer Anschuldigungsschrift zum Anwaltsgericht wegen etwaiger Berufspflichtverletzungen betreiben.
Den Prüfungsstandards kommt dabei insofern Quasi-Gesetzesrang zu, als der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer fast durchgängig der Ansicht ist, dass die Nichtanwendung der Standards ohne ausreichende Dokumentation eine Berufspflichtverletzung ist.