Voraussetzung für ein Studium an einer dualen Hochschule ist neben einem Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife) ein Berufsausbildungsvertrag.
Durch einen Berufsausbildungsvertrag verpflichtet sich der Ausbildende, den Auszubildenden in einem bestimmten Ausbildungsberuf auszubilden und der Auszubildende verpflichtet sich zum Lernen in diesem Ausbildungsberuf.
Im Berufsausbildungsverhältnis ist originär kündigungsberechtigt der Ausbildende, d. h. die natürliche oder juristischer Person mit dem der Berufsausbildungsvertrag geschlossen worden ist.
Der Inhalt des Berufsausbildungsvertrages ist schriftlich niederzulegen und spätestens vor Beginn der Berufsausbildung dem Auszubildenden auszuhändigen.
Das Berufsausbildungsverhältnis ist ein Schuldverhältnis (Vertrag); es kommt durch zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen zustande, wenn der Vertrag (Berufsausbildungsvertrag) eine Berufsausbildung zum Gegenstand hat (Abs.