Durch eine Gegendarstellung oder eine Unterlassungsverpflichtung wird die Rechtsverletzung nicht beseitigt; der Berichtigungsanspruch kann daher, ebenso wie Schadensersatzansprüche, neben den anderen Ansprüchen geltend gemacht werden.
Der medienrechtliche Berichtigungsanspruch hat zum Ziel, die noch andauernden Folgen einer rechtswidrigen Tatsachenbehauptung oder Bildnisveröffentlichung zu beseitigen.
Der Berichtigungsanspruch verpflichtet den Äußernden somit dazu, eine eigene Aussage zu treffen, greift also wesentlich stärker in dessen Freiheitsrechte ein.