Eine Beratungshaftung kann sich aus folgenden wichtigen Beratungsverträgen ergeben: Anlageberatung, ärztliche Beratung, Berufsberatung, Lebensberatung, psychologische Beratung, Rechtsberatung, Reiseberatung, Schuldnerberatung, Steuerberatung oder Unternehmensberatung.
Zugleich wird beim Geschäftemacher unter Umständen die Beratungshaftung gegenüber dem Abschließenden ausgelöst, woraus sich zusätzliche Schadenersatzansprüche ergeben können.
Spektakuläre Fälle haben für Klarheit gesorgt, inwieweit hierbei fehlerhafte Aufklärung zur Beratungshaftung und damit zu Schadensersatzansprüchen des Sparers führen kann.