Unter Beleihungsgrenze (auch Beleihungssatz) versteht man im Bankwesen einen bestimmten Prozentsatz des Beleihungswerts von Kreditsicherheiten, bis zu dem Kreditinstitute maximal Kredit gewähren dürfen.
Bei notenbankfähigen Sicherheiten werden Beleihungsgrenzen in Abhängigkeit von Liquiditätskategorien, Restlaufzeiten und Verzinsungsarten sowie Schwankungsmargen angewendet wie beim Lombardkredit.
Aus diesen betriebswirtschaftlichen Bewertungskriterien ergibt sich eine unterschiedliche bankbetriebliche Handhabung beider Immobilienarten, die in verschiedenen Beleihungsgrenzen zum Ausdruck kommt.