Die Praxis mit 18 Belegbetten unterhielt er gemeinsam mit seiner Frau, die 1952 ihre Anerkennung als Fachärztin erhielt und ihn so auch offiziell vertreten konnte.
Planbetten werden in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen, im Gegensatz zu Belegbetten, die zur vollständigen Versorgung der Patienten tatsächlich zur Verfügung stehen.