Zwecks Mitgliederwerbung wurden in der Stadt Plakate mit der Aufforderung, der Rettungsgesellschaft beizutreten, affichiert und in Wohnhäusern Formulare zur Beitrittserklärung verteilt.
Von den Genossenschaftsgründern wird die Mitgliedschaft bereits durch Unterfertigung der Genossenschaftssatzung erworben; nach der Gründung entsteht sie durch schriftliche Beitrittserklärung und Aufnahmebeschluss des in der Satzung hierfür vorgesehenen Organs.
Er gilt für alle Hebammen, die Mitglied in einem der beiden Verbände sind, sowie für Nichtmitglieder, wenn sie eine Beitrittserklärung zum Vertrag abgegeben haben.
Die Aufnahme erfolgte in der Regel nach Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung, wobei die letztendliche Entscheidung über die Aufnahme beim zuständigen Komitee lag.