Vor Aufhebung des Baugleises muss vom technischen Berechtigten das Freisein und die Befahrbarkeit des Gleises, sowie die Entfernung der Wärterhaltscheiben und Baugleissperren bestätigt worden sein.
Für eine lückenlose und möglichst umwegfreie Befahrbarkeit werden daher alle für das Fahrradfahren geeigneten Wege und Straßen mit in die Planung einbezogen.
Dennoch gab es auf Grund der politischen Spannungen bis 1969 immer wieder Unterbrechungen der Befahrbarkeit dieses Streckenabschnittes für westliche Kalizüge.
Dieser wurde ausgewählt, da man sich die Befahrbarkeit auch auf Innenstadtstrecken versprach, was mit den Maximumtriebwagen nicht möglich gewesen wäre.