Verfügungsmacht: Das Unternehmen muss über die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht verfügen; eine Beauftragung eines externen Dienstleisters zum Betrieb eines Servers ist hierbei nicht ausreichend.
Ferner betreut sie anschließend die Realisierung dieser Planungen durch Beauftragung von Organisationen zu deren Durchführung und ist auch für eine vorzunehmende Analyse der Planungstransformation zuständig.