Der Tilgungsanteil fließt bis dahin als Ansparung in die Bausparverträge, während der Zinsanteil auf die gesamte vorfinanzierte Bausparsumme berechnet wird.
Als Begründung wurde angegeben, dass die Verträge überspart seien, d. h. das eingezahlte Geld samt Zinsen überschreite die Bausparsumme und deshalb könne ein Darlehen auch nicht mehr vergeben werden.
Der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer nach Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann.