1882 beschränkte das sogenannte Kreuzbergerkenntnis die Baupolizei auf das Abwenden von Gefahren, untersagte ihr jedoch die Einflussnahme in ästhetischen Aspekten.
Im Bau- und Grundstückswesen gab es Ämter für Hochbau, Straßenbau, Wasserbau und Brücken, Baupolizei, Stadtplanung, Vermessungswesen, Grundstücksverkehr und -verwaltung, Wohnungs- und Siedlungswesen.