Nach den dort festgelegten Grundsätzen sollen Bauleitpläne u. a. dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
An diesen Festsetzungen der regionalen Planungsgremien müssen sich die Kommunen im Rahmen des Abwägungsprozesse bei der Aufstellung der kommunalen Bauleitpläne orientieren.
Typische Anwendungsfälle sind Regionalentwicklungspläne, Bauleitpläne, Verkehrskonzepte, Abfallwirtschaftspläne, Energiekonzepte, Tourismusprogramme etc.
Der vorbereitende Bauleitplan wurde nun Wirtschaftsplan genannt, außerdem wurde das Erlassen der Bauvorschriften den Gemeinden zugesprochen, so dass die Bauleitplanung an einer Stelle vereint wurde.