Nach dem Systemwechsel 1989 wurde im Zuge der polnischen Wirtschaftsreform auch das Bankenrecht umgestaltet und die Banken erhielten wieder mehr Freiheiten.
Das Marktortprinzip findet im europäischen Binnenmarkt vor allem in den Bereichen des Wettbewerbsrechtes, des Bankenrecht- und Finanzmarktrechts sowie dem Kartellrecht Anwendung (inkl.
Entsprechende Verpflichtungen lassen sich im gesamten deutschsprachigen Raum aus den verschiedenen Gesetzen zum Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Datenschutz, Bankenrecht usw. herleiten.