Das Amt eines Senatsmitglieds ist mit dem eines Bürgerschaftsabgeordneten unvereinbar; wird ein Mitglied der Bürgerschaft in den Senat gewählt, ruht sein Mandat so lange, wie es dem Senat angehört.
So wurde der Status der Bürgerschaftsabgeordneten geändert, der Bürgerausschuss und das Vetorecht des Senats in der Gesetzgebung abgeschafft, sowie Änderungen der Rechte der Untersuchungsausschüsse vorgenommen.