Unabhängig von bestehenden Börsensegmenten achtet eine Handelsüberwachungsstelle darauf, dass die Börsenmakler, Skontroführer und Spezialisten sich an die Regelwerke der einzelnen Börsensegmente halten.
Werden die Börsensegmente nach rechtlichen Kriterien gebildet, so erfordert die Präsenz eines Unternehmens in einem bestimmten Börsensegment die Erfüllung der dort normierten Kriterien.
Diese Börsensegmente erweitern das gesetzliche Regelwerk des Freiverkehrs um privatrechtliche Vorschriften, die von den notierten Unternehmen zu erfüllen sind.
Unter Börsentendenz versteht man die allgemeine Kursrichtung (Tendenz), die eine Wertpapier- oder Warenbörse, Börsensegmente oder einzelne Handelsobjekte zu einem bestimmten Zeitpunkt aufweisen.