In einer Empfehlung des Bundesrates, die jedoch nicht ins Börsengesetz übernommen wurde, hieß es: „Grundsätzlich gewährleistet das deutsche Rechtssystem Rechtssicherheit hinsichtlich zustande gekommener Geschäfte.
Die Marktverhaltensregeln können auf ungeschriebenen Handelsbräuchen, normierten Handelsklauseln, Börsenusancen, aber auch auf strengen gesetzlichen Regeln (Börsengesetz, Börsenordnung) beruhen.
Unterdessen hatte er sich nach dem 1901 verabschiedeten neuen Börsengesetz Verdienste erworben um die anschließend eingerichtete amtliche hannoversche Wertpapierbörse, in deren Vorstand er ebenfalls bis 1908 tätig war.
Je nach Aufbau und Funktionsweise liegt bei Schneeballsystemen auch ein Verstoß gegen das Bankengesetz, gegen das Börsengesetz, gegen das Kollektivanlagengesetz oder gegen das Geldwäschereigesetz vor.
Die übrigen Handelsaktivitäten, vor allem Wertpapiere, aber auch der Handel mit Rohzucker oder raffiniertem Zucker, galten als börsenartige Versammlung und unterlagen nicht den strengeren Vorschriften des neuen Börsengesetzes.