Die Entrechtung der jüdischen Bevölkerung vollzog sich dabei auf zivilrechtlichem Weg unter Förderung durch das Reichsgericht, die juristischen Werkzeuge waren Umdeutung und Auslegungsspielraum.
Eine Patientenverfügung nach dem Gesetz lässt den behandelnden Ärzten, sofern sie davon erfahren, keinerlei Auslegungsspielraum bei abgelehnten Behandlungsformen.