Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Ausländerrecht, speziell die für die Bundespolizei relevanten Teile des Grenzübertritts und Schengenrechts sowie des Ausländerstrafrechts.
1978 legte er das zweite juristische Staatsexamen ab und begründete den Informationsbrief Ausländerrecht, zu dessen Mitherausgebern er bis heute zählt.