Bei der Erbauseinandersetzung durch Teilung der Erbmasse treffen die Angehörigen der Erbengemeinschaft im ersten Schritt eine Vereinbarung über die Auseinandersetzung, den sogenannten Auseinandersetzungsvertrag.
Am 29. Juli 1933 erzwang das Bankenkonsortium mit einem formal erbrecht­lichen Auseinandersetzungsvertrag den sofortigen Rücktritt von Hugo Zwillenberg aus der Geschäftsleitung.