In der Annahme, es handele sich bei der Eigentümerin um eine greise Witwe, bezieht der Fürst sofort sein Zimmer und lässt seine Untergebenen die Aufwartung machen.
Wenn Landadlige ihrem Lehnsherrn die Aufwartung machten, schlugen sie meist ihre Zeltlager vor dessen Burg (oder Stadt) auf oder quartierten sich in den Gästetrakten nahegelegener Klöster ein.