Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn nach Auftragsannahme Umstände eintreten, die bei Bekanntheit vor Auftragsannahme dazu geführt hätten, dass der Auftrag hätte abgelehnt werden müssen.
Der betriebliche Produktionsprozess kann nur dann das Unternehmensziel der Gewinnmaximierung/Kostendeckung erfüllen, wenn die Kosten- und Erlösrechnung auch erwartete Kosten und erwartete Erlöse vor Produktionsbeginn oder Auftragsannahme liefert.