Da ein Versetzungszeichen immer vom jeweiligen Stammton aus rechnet, steht vor einem Versetzungszeichen implizit immer ein Auflösungszeichen, ohne dass es notiert sein muss.
In älteren Notendrucken findet man in einem solchen Zusammenhang gelegentlich zusätzlich das Auflösungszeichen notiert, doch gilt diese Schreibweise mittlerweile als veraltet.
In der Notenschrift hat der Komponist als einer der ersten Musiker zur Aufhebung einer Tiefalteration das heute übliche Auflösungszeichen anstelle des Kreuzes benutzt.
Im Unterschied zum eingeschränkten Haltverbot (früher: Parkverbot) gilt dort dieses Schild bis zum entsprechenden Auflösungszeichen und nicht bis zur nächsten Einmündung oder Kreuzung.