Das Bremsgestänge stellt (bei Außerachtlassung eines verschleißbedingten unterschiedlichen Gestängewiderstandes) sicher, dass an allen Bremsklötzen die gleiche Andruckkraft auf die Räder wirkt.
Vorsätzlich handelte dabei, wer den schädigenden Erfolg seiner Tat vorhersah und billigte, wohingegen Fahrlässigkeit als die Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt verstanden wurde.
Damit der in erster Linie am Verwertungsinteresse orientierte Einsatz des BKFs nicht zu einer völligen Außerachtlassung seiner Bedürfnisse führe, seien Reglementierungen unerlässlich.