Im Außenverhältnis haftet jedoch immer die durch den Prokuristen vertretene Gesellschaft, im Innenverhältnis kann der Prokurist von der Gesellschaft in Haftung genommen werden.
Der Treugeber muss darauf vertrauen, dass der Treuhänder seine volle Rechtsmacht im Außenverhältnis nicht ausübt, obwohl er hierzu die Möglichkeit hätte.
Eine solche Vereinbarung ändert nichts an der Haftung im Außenverhältnis (bei Hauptmietern gesamtschuldnerische Haftung), sondern entfaltet nur interne Wirkung.
Einerseits wurden zu ihrer Legitimierung im Innen- und Außenverhältnis auch manche Exilpolitiker und Parteien der politischen Mitte formal eingebunden.
Während der amtsrechtliche Status des Insolvenzverwalters relativ unproblematisch ist, ist seit langem umstritten, gegenüber wem der Insolvenzverwalter im Außenverhältnis handelt.