Dass dadurch ein, wie im Atomgesetz gefordert, dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechender Schutz vor Schäden erreicht wurde, kontrollierten Aufsichtsbehörden und deren Gutachter regelmäßig.
Denn die Bundesregierung habe selbst weder einen rechtswidrigen Zustand noch eine akute Gefährdung angegeben, die nach dem gültigen Atomgesetz für eine Stilllegung vorliegen müssten.
Im Herbst dieses Jahres beauftragte der Bundesrat eine juristische Expertenkommission, einen Entwurf für eine Totalrevision des Atomgesetzes zu erstellen.