Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss auch ein Mund-Nasen-Schutz (beispielsweise eine Atemschutzmaske) und eine Schutzbrille getragen werden.
Der Eigen- und Fremdschutz kann durch Tragen einer Atemschutzmaske ohne Ventil, ebenfalls kombiniert mit einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild, noch erhöht werden.